Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.

Bei der Soforthilfe Haushalt/Hausrat können Hilfen in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt von den Mietern oder Eigentümern (die selbst in einem betroffenen Objekt wohnen) beantragt werden.

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Quelle: Landratsamt München